Allen uns erteilten Aufträgen liegen die Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp) in Ihrer jeweils neuesten Fassung zugrunde. Die Regelung in Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung über Haftungshöchstbeträge im Sinne von Artikel 25 des Montrealer Übereinkommens.